Volksinitiativen gelingt Einigung mit Senat

Das Altonaer Manifest hat 2 Volksinitiativen unterstützt, die am 5.Februar 2020 gestartet wurden und am 10. Oktober erfolgreich die Sammlung für die 1. Phase abgeschlossen haben. Es wurden je 13.000 Unterschriften dem Senat überreicht. Bis Oktober 2020 wurde mit dem Senat verhandelt.

Hamburger Boden- und Wohnungspolitik wird zukunftsfähiger

2. Novenmber 2022, Presserklärung
Zunächst soll das von den Volksinitiativen geforderte grundsätzliche Verkaufsverbot von städtischem Grund und Boden – zumindest für Wohngrundstücke – in die Hamburgische Verfassung aufgenommen werden. „Im öffentlichen Interesse liegende Ausnahmen von dieser Regel werden gesetzlich bestimmt und unterliegen der parlamentarischen Kontrolle. Dadurch ist auch gewährleistet, das wichtige Entscheidungen nicht weiter in Hinterzimmern gefällt werden“, erläutert Rechtsanwalt Bernd Vetter von der Mietergruppe Haynstraße/Hegestraße.

Die Vergabe der Grundstücke soll zukünftig im Erbbaurecht erfolgen, so dass die Stadt Hamburg dauerhaft in der Lage sein wird die Wohnraumversorgung der Bürger:innen gemeinwohlorientiert zu steuern. Rechtsanwalt Marc Meyer von MIETER HELFEN MIETERN stellt dazu fest: „Es wird auch für spätere Senate nicht mehr so einfach möglich sein, das städtische „Tafelsilber“ Grund und Boden leichtfertig durch Verkauf zu Spekulationsobjekten zu machen. Nachfolgenden Generationen bleibt mehr Hamburg erhalten.“

Darüber hinaus soll auch unsere zweite Forderung – jedenfalls teilweise – in die Realität umgesetzt werden. Zukünftig sollen auf einem Anteil von einem Drittel der für den

Wohnungsbau vorgesehenen städtischen Flächen dauerhaft mietpreisgebundene Wohnungen nach unserem Grundgedanken gebaut werden. Hierbei sollen die Miethöhen in den ersten 50 Jahren nach Baufertigstellung über die bisherigen städtischen Förderprogramme gesteuert werden. Im Anschluss erfolgen Mieterhöhungen ausschließlich im Rahmen der in den Erbbauchrechtsverträgen gesetzten sozialverträglichen Grenzen bis zu einer maximalen Dauer

von insgesamt 100 Jahren. Von diesen Wohnungen sollen im mehrjährigen Durchschnitt mindestens 1.000 per Anno gebaut werden.

„Dauerhafte Mietpreisbindungen über Zeiträume von 100 Jahren sind in Hamburg, aber auch bundesweit, einmalig. Erhebliche Mietpreissteigerungen wird es nach Auslaufen der sonst üblichen Bindungszeiträume bei diesen Wohnungen nicht mehr geben. Mittel- und langfristig wird dadurch der Bestand an bezahlbarem Wohnraum gestärkt“, sagt Rechtsanwalt Paul-Hendrik Mann vom MIETERVEREIN ZU HAMBURG.

Die Volksinitiativen konnten die ursprünglich aufgestellten Forderungen, insbesondere hinsichtlich ihres Umfanges, nicht vollständig durchsetzen. Dennoch sind wir zufrieden mit dem erzielten Ergebnis und gehen davon aus, dass die Stadt Hamburg hiermit an zwei entscheidenden Stellen die Wohnungsbaupolitik nachjustieren und verbessern wird. „Es hat sich gezeigt, dass hartnäckige Verhandlungen trotz schwieriger Rahmenbedingungen (Krise, Pandemie, Krieg) zu einem guten Ergebnis führen können. Wir haben Voraussetzungen für einen grundlegenden Wandel in der Hamburger Boden- und Wohnungspolitik erreicht“, stellt Initiator Gilbert Siegler zufrieden fest.

„Wir werten die Einigung als Erfolg. Der Verkauf von städtischem Grund und Boden wird nur

noch in Ausnahmefällen möglich sein. Darüber hinaus werden in Hamburg dauerhafte Mietpreis-bindungen in die Tat umgesetzt“, betont Rechtsanwalt Bernd Vetter von der Mietergruppe Haynstraße/Hegestraße.

„Das grundsätzliche Verkaufsverbot von städtischem Grund und Boden wird für Wohngrund-stücke sogar verfassungsrechtlich abgesichert. Zusammen mit den dauerhaften Mietpreis-bindungen konnten somit zwei wichtige Weichen für eine sozialere und nachhaltigere Wohnungs-politik in Hamburg gestellt werden. Das ist ein Erfolg!“, ergänzt Rechtsanwalt Paul-Hendrik Mann vom MIETERVEREIN ZU HAMBURG.

Gilbert Siegler hofft, „dass die neuen ewig preisgebundenen Wohnungen ein Anfang von ,WienerVerhältnissen‘ sind, wo es schon seit über 100 Jahren Wohnungen gibt, die praktisch dauerhaft preisgebunden sind.“

„Es ist ein großer Erfolg, dass künftig jährlich 1.000 geförderte Wohnungen nicht mehr nach 20 Jahren automatisch aus allen Bindungen fallen. Unsere neuen geförderten Wohnungen müssen daher nicht – wie bislang üblich – mit enormen wirtschaftlichen und ökologisch Kosten immer wieder teuer nachgebaut werden“, freut sich Rechtsanwalt Marc Meyer von MIETER HELFEN MIETERN.

Ein großes Dankeschön gilt allen Organisationen und Initiativen, die die Volksinitiativen unterstützt haben und den Aktiven, welche die Verhandlungen mit öffentlichen Aktivitäten unterstützt haben.

Ohne Euch gäbe es diesen Erfolg nicht!


Volksinitiative 1:
Boden & Wohnraum behalten – Hamburg sozial gestalten!

Volksinitiative 2:
Neubaumieten auf städtischem Grund – für immer günstig!

Wie versprochen so gebrochen – Wohnungspolitik des Senats gescheitert

Protestaktion vor den Parteizentralen von SPD und Grünen
am Do. 24.3. um 11.30 Uhr, Kurt-Schumacher-Allee

Wird 2022 das Jahr der drastischen Mieterhöhungen?

Der Ende 2021 veröffentlichte neue Mietenspiegel brachte es an den Tag: Die Wohnungsbaupolitik des Senats – Bauen, Bauen Bauen, vor allem teure Wohnungen – ist gescheitert. 7,3% Miet-erhöhungen binnen 2 Jahren! Eine solche Steigerung gab es seit über 20 Jahren nicht. Die Mieter:innen müssen dieses Jahr starke Mieterhöhungen fürchten.

Der Senat hat im letzten Jahrzehnt bis zu 10.000 Wohnungen pro Jahr bauen lassen, davon 70% teure Miet- und Eigentumswohnungen und nur 25% Sozialwohnungen nach dem 1. Förderweg.
Die Zahl dieser Sozialwohnungen in Hamburg ging in diesem Zeitraum von 100.000 auf 76.000 zurück. Denn Sozialwohnungen fallen in Hamburg nach 15-30 Jahren aus dem Mietpreisbindung!

Die Stadt hat den Wohnungsbau weitgehend privaten, auf hohe Rendite orientierten Unternehmen
überlassen, dafür jedes Jahr auch öffentliche Flächen zur Verfügung gestellt. Damit hat er die Mietpreistreiberei angeheizt.

In ihren Wahlprogrammen haben SPD und Grüne etwas ganz anderes versprochen.
Im SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 heißt es:

Unsere Bodenpolitik wird am Gemeinwohl orientiert. Bund, Länder und Kommunen sollen öffentliches Eigentum an Grundstücken sichern und vermehren, um die Spekulation mit Grund und Boden zu stoppen. (….) Wir werden dazu beitragen, dass kommunale Wohnbauflächen nicht veräußert werden, Flächen zurückerworben werden und öffentliches Bauland nur auf dem Wege der Erbpacht für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird.“

Im Wahlprogramm der Grünen zur Bürgerschaftswahl 2020 heißt es (S. 32):

Wir Grünen wollen, dass Hamburg eine aktive Boden- und Flächenpolitik betreibt. Die Stadt soll gezielt Grundstücke, auch von privat, ankaufen und neu entwickeln. Die Vergabe von Grundstücken soll künftig grundsätzlich im Erbbaurecht erfolgen.“

Auf dieser Grundlage hätte der Senat hätte der Senat der 1. Forderung der Volksinitiativen KEINE PROFITE MIT BODEN & MIETE! schon vor einem Jahr, bei Beginn der Verhandlungen mit den Volksinitiativen, zustimmen müssen. Sie verlangt: Die Stadt und ihre Unternehmen veräußern grundsätzlich keine Grundstücke und Wohnungen mehr (https://keineprofitemitbodenundmiete.de/die-volksinitiativen/volksinitiative-1/).

Und auf dem Hintergrund des drastischen Rückgangs an günstigen Wohnungen (s. o.) hätte der Senat sich auch längst der 2. Forderung anschließen müssen: Werden auf öffentlichem Grund Wohnungen gebaut, dann dürfen diese nicht teurer sein als Sozialwohnungen nach dem 1. Förderweg (gegenwärtig 6,90 Euro pro Quadratmeter netto/kalt). Die Mietpreisbindung bleibt dauerhaft erhalten und endet nicht nach 15, 20 oder 30 Jahren (https://keineprofitemitbodenundmiete.de/die-volksinitiativen/voksinitiative-2/).

Rechtsanwalt Bernd Vetter, Mitinitiator der Volksinitiativen, stellt dazu fest: „In den nun fast ein Jahr dauernden Verhandlungen hat der Senat sich demgegenüber nicht an den Bedürfnissen der Hamburger Mieter:innen und an seinen eigenen Wahlversprechen orientiert, sondern an den Renditeinteressen von Wohnungskonzernen. Den Vertreter:innen der Volksinitiativen gegenüber wurde immer wieder behauptet, die Wohnungspolitik des Senats sei erfolgreich und alternativlos.Tatsächlich aber hat der Senat nicht einmal das selbst gesteckte Ziel erreicht, ein Drittel (nicht einmal dauerhaft preisgebundene) Sozialwohnungen zu bauen.; es waren in den letzten zehn Jahren knapp 26% nach dem 1. Förderweg.“

Nach Erscheinen des Mietenspiegels 2019 mit einer durchschnittlichen Mieterhöhung von „nur“
2,6 % tönte die Senatorin Stapelfeld: „Unsere konsequente Wohnungsbaupolitik seit 2011 zeigt jetzt auch im Mietenmarkt eine deutliche Wirkung, indem der Anstieg der durchschnittlichen netto Kaltmiete sichtbar gebremst werden konnte. Wir verfolgen mit unserem ambitionierte Neubau- programm und dem konsequenten Schutz des Wohnungsbestandes die richtige Strategie für unsere Stadt. Wir dürfen jetzt in unseren Anstrengungen nicht nachlassen und werden auch künftig gemeinsam mit den Partnern im Bündnis für das Wohnen in Hamburg und in Bezirken weiter für mehr bezahlbaren Wohnraum in unserer Stadt sorgen. Ich bin sehr froh, dass ich unsere Wohnungspolitik als der richtige Weg für Hamburg erweist.“


Die Realität hat die These wieder legt, der Senat ist auf ganzer Linie mit seiner Wohnung – und Baupolitik gescheitert. Für Menschen mit geringen oder durchschnittlichen Einkommen wird es immer schwerer, in Hamburg eine bezahlbare Wohnung zu finden.“

Kommt der Senat nicht zur Besinnung und den Volksinitiativen ein großes Stück entgegen, werden diese ein Volksbegehren vorbereiten und damit einen Volksentscheid erzwingen. Dann können die Hamburger:innen selber entscheiden, welche Boden- und Wohnungspolitik sie wollen.https://keineprofitemitbodenundmiete.de/


Wie geht es weiter?

Nach dem Erfolg unserer beiden Volksinitiativen im vergangenen Jahr sind wir einige Zeit relativ wenig öffentlich in Erscheinung getreten. Es gab viel zu diskutieren, sowohl über
grundsätzliche Fragen der Wohnpolitik als auch über die richtigen Strategien. Wir haben dazu auch den Dialog mit unseren Unterstützern gesucht.
Im Januar gab es Gespräche mit Vertreter*innen der Bürgerschaft, etwas später begannen Verhandlungen mit dem Senat. Im Frühjahr gründeten wir zurVorbereitung des Volksbegehrens verschiedene Arbeitsgruppen, unter anderem zum Thema Wohnungsbau und Ökologie, zum Auftritt in den sozialen Medien und zur Entwicklung von Plakaten. Auch unser Internetauftritt wurde erneuert. Obwohl wir das Volksbegehren frühestens im März 2022 erwarten, entschieden wir, mit dem Plakatieren schon während des Bundestagswahlkampfs zu beginnen. Die Ergebnisse sind an vielen Stellen in Hamburg zu sehen, leider noch sehr ungleich verteilt.

Fristen. Weil die Bestimmungen zur Corona-Epidemie den Volksinitiativen in Hamburg kaum Möglichkeiten lassen, ein Volksbegehren vorzubereiten, sind die im Volksabstimmungsgesetz vorgesehenen Fristen ausgesetzt („gehemmt“), und zwar vorläufig bis zum Oktober. Die Fristen wurden von der Bürgerschaft noch mal verlängert. Der Termin für das Begehren wird im Frühjahr stattfinden.

Verhandlungen mit dem Senat
Auch die Verhandlungen mit der Stadt werden voraussichtlich noch über den 15. Oktober hinaus
andauern. Sie sind in ein wichtiges Stadium getreten. Der Senat hat zu unseren Forderungen Stellung bezogen, sowohl zur Volksinitiative 1 (Boden) als auch zur Volksinitiative 2 (Mieten). Diese Vorschläge sind weit von unseren Positionen entfernt – viel „Lyrik“, wenig substantielles Entgegenkommen. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass sich da noch etwas bewegt.

Die beiden Volksinitiativen

Volksinitiative 1:
Boden & Wohnraum behalten – Hamburg sozial gestalten!

Volksinitiative 2:
Neubaumieten auf städtischem Grund – für immer günstig!

Für uns gehören die beiden Volksinitiativen sachlich und inhaltlich zusammen. Ziel ist es, in Hamburg eine soziale Infrastruktur – und Wohnraumversorgung mit dauerhaft bezahlbaren Mieten sicherzustellen.
Aufgrund der restriktiven Rechtsprechung des Hamburgischen Verfassungsgerichts zum sogen. Koppelungsverbot (unzulässige Verbindung mehrerer Anliegen in einer Volksinitiative) verfolgen wir unser Ziel vorsichtshalber in zwei gleichzeitigen Volksinitiativen.
Bisher werden die Volksinitiativen getragen bzw. unterstützt von:

Mieterverein zu Hamburg, Mieter helfen Mietern, GEW Hamburg, Attac Hamburg. Naturfreunde Hamburg. Mietergruppe Haynstraße/Hegestraße, Recht auf Stadt, St. Pauli selber machen, Versammlung der Stadtteile, Kampagne #einfachwohnen, ver.di Hamburg, Einwohnerverein St. Georg, Altonaer Manifest, anna elbe, Mieterselbstverwaltung Schröderstift, Fanladen St. Pauli, OTTE60, Wir sind Eppendorf.

Unsere Forderungen bedeuten im Kern folgendes:
1. Hamburg darf keine Grundstücke und Wohnungen mehr veräußern, sondern soll sie nur noch im Erbbaurecht vergeben.
2. Bei Neubauten auf städtischem Grund darf die Anfangsmiete nur so hoch sein wie bei Sozialwohnungen im ersten Förderweg.
Das sind gegenwärtig Euro 6,60 netto kalt. Die Mietpreisbegrenzung ist dauerhaft, die Miete darf nur entsprechend der Veränderung des Lebenshaltungsindexes erhöht werden, aber begrenzt auf 2 % im Jahr.