Bezirksamt: Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen

Altona-Altstadt, Altona-Nord, Ottensen, Osterkirchenviertel, Sternschanze und Bahrenfel-Süd sind Gebiete, in denen die soziale Erhaltensverordnung gilt. „Soziale Erhaltungsverordnungen kommen vor allem in Altbauquartieren mit urbaner Mischung und zunehmend auch in den Quartieren der Nachkriegszeit zum Einsatz, die unter einem starken Aufwertungs- und Verdrängungsdruck stehen.
„Bei geplanten und zu beantragenden Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen prüft das zuständige Bezirksamt, ob die Eigentümer in spekulativer Absicht mit den entsprechenden Nachteilen für die Mieterinnen und Mieter handeln. Die Genehmigung wird in der Regel nicht erteilt, da durch eine Umwandlung kurz- oder mittelfristig die Gefahr einer Veränderung der Bewohnerstruktur besteht.“
Eine Anfrage der Linken hat ergeben, dass alle Anträge von Investoren in diesen Gebieten seit 2015 genehmigt wurden!
Anfrage der Linken und Antwort des Bezirks