05.10.2022 Pressemitteilung der Bürgerinitiative Prellbock Altona e.V.
Erst seit kurzem ist bekannt, dass die Deutsche Bahn (DB) bereits vor einem Jahr Widerspruch gegen die Baugenehmigung für den Elbtower eingelegt hat. Nun versuchen die Beteiligten und insbesondere der Elbtower-Investor, dessen Bedeutung herunterzuspielen. Es gebe inzwischen einen Vertrag mit der DB, heißt es beschwichtigend. Aber die von der DB formulierten Bedenken haben es in sich, wie ein Schreiben der DB zeigt, das Prellbock vorliegt. Eine zivilrechtliche Vereinbarung mit dem Bauherrn – so die DB – sei nicht ausreichend. Auch der Forderung der DB, das Eisenbahn-Bundesamt einzuschalten, wurde anscheinend nicht nachgekommen.
Die Deutsche Bahn hat bereits im Oktober 2021 Widerspruch gegen die erste Teilbaugenehmigung für den
Elbtower eingelegt und diesen Widerspruch bis heute nicht zurückgezogen. Ein Ende des Verfahrens sei nicht abzusehen, heißt es in einer Erklärung des Senats vom 27. September 2022, in der dieser die Existenz des Widerspruchs bestätigt.
Die für die Baugenehmigungen zuständige Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) verweigert bislang den Zugang zu den Dokumenten, in denen die DB ihren Widerspruch begründet. Prellbock ist aber vor kurzem ein Schreiben vom 18. August 2021 zugegangen, in dem die DB der BSW bereits im Vorfeld ihre Bedenken darlegt. Offenbar wurden diese Bedenken nicht ausgeräumt, denn sonst wäre aus Sicht der Bahn kein Widerspruch mehr nötig gewesen.
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