Hoffnung auf mehr Bürgerentscheidung

Pressemitteilung zur Anhörung der Volksinitiative für verbindliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in der Bürgerschaft am 12. Mai

Die hamburgweite Volksinitiative für verbindliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide war am 12.05.2020 im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft zur Beratung geladen. Die drei Vertrauenspersonen Bernd Kroll, Gregor Hackmack und Thérèse Fiedler trugen die Argumente und Forderungen der Volksinitiative vor und stellten sich den Fragen der Abgeordneten. Unterstützt wurden sie dabei von ihren zwei Verfassungsjuristen, Frau Rechtsanwältin Katja Pink (Berlin) und Herrn Professor Dr. Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg).

Die drei Vertrauensleute berichteten über die zentralen Forderungen der Volksinitiative (dazugehörige Präsentation hier und im Anhang) und gingen dabei unterstützt durch Ihre Juristen auch auf rechtliche Fragestellungen ein. Die konkreten Auswirkungen der bisherigen aus Sicht der Volksinitiative unzureichenden Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden wurden dann anhand von 3 Beispielen aufgezeigt: Bismarckbad, Freibad Ohlsdorf und Langenhorn 73. Bei allen wurde der Bürgerentscheid gewonnen – alle wurden ignoriert, evoziert oder links liegen gelassen. Die Stimmen der 10.000en von Bürger*innen in den Bezirken verpuffte einfach so. Völlig unklar ist bis heute, ob der Senat auch den Bürgerentscheid SOS Mühlenkamp evozieren wird. Auch in der gestrigen Sitzung waren weder die SPD Fraktion noch der anwesende Senator Andreas Dressel (SPD) bereit hier für Klarheit zu sorgen.

Dabei stellten die Initiatoren heraus, dass alle demokratischen Parteien im Kern mehr Bürger*innenbeteiligung wollen und insbesondere auch bezirkliche Angelegenheiten vor Ort belassen wollen:

Die SPD dazu in Ihrem Leitantrag 2018 zu den Bezirksversammlungswahlen 2019: „Was vor Ort besser entschieden und umgesetzt werden kann, soll auch vor Ort entschieden und umgesetzt werden”.

Die Grünen bezeichnen die Bürger*innenbeteiligung in ihrem Bürgerschaftswahlprogramm als zentrales Element von Stadtentwicklung. In ihren Bezirkswahlprogrammen bezeichnen sie die Bürger*innen vor Ort als die eigentlichen Experten, wenn es um die Gestaltung ihrer unmittelbaren Wohngegend geht (Bezirkswahlprogramm Grüne Harburg). Die Grünen in Altona teilen die Forderung in ihrem Bezirkswahlprogramm sogar 1:1, wenn sie fordern, dass Bürger*innenbegehren und -entscheide, die nur den Stadtteil betreffen, abschließend im Bezirk Altona entschieden werden sollen und nicht vom Senat an sich gezogen werden können.

Auch die CDU reiht sich ein, wenn sie in Bürgerschaftswahlprogramm ausführt, dass lokale Entscheidungen – welche Straße instandgesetzt, welche Jugendeinrichtung oder welcher Seniorentreff gefördert wird, wie die Nachverdichtung von Wohnbebauung gelingt – auch direkt in die Zuständigkeit der Bezirke und nicht in den Zugriff der Landesbehörden gehören. Mit der Linken, die in ihrem Bürgerschaftswahlprogramm die Verbindlichkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in bezirklichen Angelegenheiten fordert, als auch mit der FDP, die in ihrem Bürgerschaftswahlproramm bei allen Anliegen der örtlichen Gemeinschaft eine eigenverantwortliche Selbstverwaltung durch die Bezirke verlangt, liegt unter den demokratischen Parteien der Bürgerschaft Deckungsgleichheit mit der Forderung der Volksinitiative vor.

Vertrauensperson Thérèse Fiedler dazu: „Wir haben heute gezeigt, dass alle demokratischen Parteien das gleiche wie die Volksinitiative wollen. Nun heißt es sich darüber auszutauschen und zu verhandeln, wie wir die gemeinsamen Ziele in Hamburg für die Bürger*innen und Bezirke umsetzen wollen. Die Politik ist dazu da, zu gestalten. Hier mit unserer Initiative hat sie die Möglichkeit endlich in Hamburg etwas zu bewegen – wenn man es denn will.“ 

Die Bürgerschaft berät nun, ob sie sich der Volksinitiative anschließt oder in Verhandlungen geht. Andernfalls müsste der nächste Schritt, das Volksbegehren, eingeschlagen werden. Das Volksbegehren würde in der Zeit vom 05. – 25.10.2020 stattfinden, der Volksentscheid dann parallel zur Bundestagswahl im September 2021. 

Die Vertrauenspersonen stehen für Rückfragen gern zur Verfügung: 
Thérèse Fiedler – 0176 – 6220 1368
Gregor Hackmack – 0162 -8444495
Bernd Kroll – 0151 – 5603 6007
Ein Pressebild zur freien Verwendung finden Sie hier.
Bitte nennen Sie als Urheber Mehr Demokratie e.V.

Präsentation zur Anhörung hier und im Anhang
Weitere Info auf: www.buergerbegehren.info
Hintergrund: Broschüre „20 Jahre Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Hamburg“
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